Kurzfassung, Stand 01.05.2010
Die folgenden Abschnitte stellen einen Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Die ausführliche Version steht weiter unten zu Ihrer Verfügung.
Die Bestellung
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, unsere Artikel zu bestellen:
in unserem Internetshop schnell, einfach, problemlos; die Auftragsbestätigung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten per eMail
per Fax 0202 2734319 (aus dem Ausland: +49 202 2734319)
oder schriftlich bei
Quick Folien GmbH
Buchenhofener Straße 33 - 35
42329 Wuppertal
für Neukunden NICHT möglich: mündlich/telefonisch
Sie sollten außer den wichtigen Informationen zu den Artikeln (Name, Bestellnummer, Preis, Größe, Farbe, Anzahl) bitte noch angeben:
... wie Ihr Name und Ihre Anschrift lauten.
... wie wir Sie erreichen können, wenn Artikel nicht sofort lieferbar sind (e-Mail, Telefon oder Fax).
... wie Sie bezahlen möchten (siehe unten).
Sie haben bei uns mehrere Möglichkeiten der Bezahlung:
1.
mit 2% Skonto, besonders niedrigen Versandkosten und besonders schnellem Versand, Lagervorrat vorausgesetzt, umgehend nach Zahlungsbesätigung durch Ihre Bank, sollten wir unerwartet nicht so schnell liefern können, rufen wir Sie an oder schicken Ihnen eine e-Mail.
Sie sehen, es ist sinnvoll alle Daten für Telefon, Telefax und e-Mail sorgfältig auszufüllen.
2. Vorkasse
3. Rechnung mit 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 8 Tagen; Nettoziel 14 Tage.
Sie erhalten mit Ihrer ersten Bestellung eine Kundennummer.
Mit dieser Kundennummer können Sie dann auch Aufträge telefonisch erteilen.
Bestellungen unter einem Warenwert von 50,00 € aus dem Ausland oder für ausländische Adressen (auch EU) sind leider nicht möglich.
Unsere Lieferzeiten
Wie bemühen uns so schnell wie möglich zu liefern. Eine Lieferung innerhalb von ca. 1 - 2 Werktagen ist für uns eine ständige Herausforderung, aber es kann natürlich auch mal vorkommen, dass ein Artikel nicht auf Lager ist. In diesem Fall werden wir Sie aber sofort informieren und Ihnen einen neuen Termin vorschlagen. Häufig können wir die Liefertermine die wir im Internet veröffentlichen deutlich unterschreiten.
Fragen Sie bitte im Detail nach.
Versandkosten
Besonders günstige Konditionen gelten für
.
Für alle anderen gilt:
Bis zu einem Betrag von 1.000 € (Warenwert) berechnen wir 7,15 € für Porto, Verpackung und Handling bei Sendungen innerhalb Deutschlands. Der Mindestbestellwert ergibt sich aus dem Artikel mit dem geringsten Verkaufswert ; man könnte auch sagen:"Kaufen Sie soviel oder sowenig wie Sie wollen."
Dies gilt für die Bundesrepublik Deutschland.
Österreich, Frankreich, Benelux, Großbritannien und die Schweiz werden nach Aufwand berechnet.
Transportschäden
Wir haften bis zur Übergabe der Warensendung an den Paketdienst / die Spedition. Überprüfen Sie deshalb die Paketsendung sofort nach Erhalt auf Transportschäden und reklamieren diese bitte dann sofort beim Zusteller.
Eigentumsvorbehalt
Alle Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Quick Folien GmbH.
Rechnungen und Quittungen
Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen immer gut auf! Sie sind sowohl bei etwaigen Reklamationen oder Garantiefällen wichtig als auch im Diebstahlsfall für die Versicherung.
Datenschutz und Kundensicherheit
Wir verwenden zum Schutz von persönlichen Daten die Verschlüsselungstechnik SSL (Secure Socket Layer). Auf diesem Wege sorgen wir für die größtmögliche Sicherheit im Internet. Außerdem sind Sie bei uns vor Cookies sicher. Darüber hinaus verpflichten wir uns, Kundendaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
ENDE der Kurzfassung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Quick Folien GmbH, Stand 01.05.2010
1. Geltungsbereich
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuelle entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Quick Folien GmbH schriftlich bestätigt werden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Veränderungen unterliegen. Sie werden nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag oder der Geschäftskorrespondenz von der Quick Folien GmbH ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.
2. Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung, Liefermengen
Die Angebote der Quick Folien GmbH sind freibleibend. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Quick Folien GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Liefertermine sind stets nur als Hinweis zu betrachten und somit unverbindlich. Es werden stets alle Anstrengungen unternommen, genau die bestellten Mengen zu liefern. Unsere Angebote schließen jedoch Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % ein, die entweder zusätzlich berechnet oder abgezogen wird. Die Verkaufsangestellten der Quick Folien GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung anzunehmen und zu prüfen. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der Quick Folien GmbH durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass die Quick Folien GmbH einen festen Termin ausdrücklich als verbindlichen Liefertermin schriftlich bestätigt hat. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien die Quick Folien GmbH für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Die Quick Folien GmbH kann in derartigen Fällen wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden hiernach nicht zu.
3. Preise
Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Quick Folien GmbH, die dem Käufer zugesandt wurde, jedoch mit der Maßgabe, dass die Quick Folien GmbH berechtigt ist, ggf. Preiserhöhungen - die von ihr nachzuweisen wären - nach ihrer Wahl weitergeben zu können. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise der Quick Folien GmbH ab Lager zuzüglich der am Liefertage gültigen Mehrwertsteuer in gültiger Landeswährung. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versand- und/oder Nebenkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
4. Gewährleistung und Haftung
Obwohl die Quick Folien GmbH ständig darum bemüht ist, ein Höchstmaß an Qualität sowohl auf der Material- wie auch auf der Fertigungsseite einzuhalten, wird sie in keinem Falle eine Gewähr in irgendeiner Form dafür übernehmen, dass sich ihre Waren für irgendeinen bestimmten Verwendungszweck eignen, unbeschadet davon, ob der Besteller oder Empfänger ihr Einzelheiten in Verbindung mit oder über die beabsichtigte Verwendung ihrer Waren mitteilt. Für etwaige Ansprüche, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Verluste oder Schäden an Personen oder Sachen, die durch die Verwendung unserer Produkte entstehen könnten, übernimmt die Quick Folien GmbH keinerlei Haftung irgendwelcher Art. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen sofort zu überprüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware hat zur Folge, dass sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass allein der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.
5. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung auf unser Bankkonto fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den dann geltenden besonderen Bestimmungen und gegen Aufgeld vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde und sind sofort fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung haftet die Quick Folien GmbH nicht, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Quick Folien GmbH ist zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Hauptforderung der Quick Folien GmbH gegen den Kunden abgerechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Quick Folien GmbH berechtigt - vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte -, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens jedoch 2 % über dem ab 01.01.1999 geltenden Basiszinssatz im Sinne des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (DÜG) zu berechnen. Für die Zeit ab 01.01.2002 werden mindestens 2 % über dem dann geltenden Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet. Verzugszinsen werden unmittelbar und ohne weitere Benachrichtigung sofort ab Fälligkeitsdatum berechnet. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden der Quick Folien GmbH Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so ist die Quick Folien GmbH berechtigt, alle etwaigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von ihr gelieferten Waren zu fordern. Die Quick Folien GmbH ist dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Waren Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder von dem noch nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Etwaige Gewährleistungsansprüche eines Kunden beeinträchtigen die Fälligkeit der Forderungen der Quick Folien GmbH nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Quick Folien GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus älteren, gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der Quick Folien GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Bei der Verarbeitung oder Veredelung der Waren der Quick Folien GmbH durch den Kunden gilt die Quick Folien GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung oder Veredelung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Quick Folien GmbH Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung der Waren der Quick Folien GmbH mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten dieser als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes auf die Quick Folien GmbH über. Der Kunde oder der Dritte gilt in diesem Falle als Verwahrer. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer Verarbeitung oder Veredelung der Waren, an denen der Quick Folien GmbH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils der Quick Folien GmbH an diese ab. Auf Verlangen der Quick Folien GmbH hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der Quick Folien GmbH stehenden Waren, über den Standort der Waren und über die gemäß vorstehender Bestimmung an die Quick Folien GmbH abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommenen Waren die Forderung der Quick Folien GmbH um mehr als 25 %, so wird die Quick Folien GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind der Quick Folien GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung ist der Quick Folien GmbH das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Die Kosten für notwendig werdende Interventionen durch die Quick Folien GmbH hat der Kunde zu tragen.
7. Versand und Gefahrenübergang
Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählt die Quick Folien GmbH die günstigste Versandart nach eigenem Ermessen. Bei Sendungen des Kunden an die Quick Folien GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Quick Folien GmbH. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferungen, geht auf den Käufer über, sobald die Quick Folien GmbH die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt. Eine Versicherung der Ware wegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
8. Export
Der Export der Waren der Quick Folien GmbH in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung der Quick Folien GmbH, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
9. Datenspeicherung
Die Quick Folien GmbH wird die Daten des Kunden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§26 BDSG), EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
10. Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich bundesdeutschem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen würde. Erfüllungsort ist Wuppertal. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist für beide Teile Wuppertal, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess, wenn der Kunde als Vollkaufmann anzusehen ist.
ENDE der allgemeinen Geschäftsbedingungen
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